Die Bauleitung unterstützt den Bauherrn in dieser Aufgabe. Ihr obliegt die Überwachung und Steuerung einer Baustelle beziehungsweise eines Teils einer Baustelle. Der Bauleiter sorgt dafür, dass die beauftragten Bauarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden und auch die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutz.Unser Büro unterstützt Sie mit einer 19-jährigen Bauleitungs-Expertise in nahezu allen Bereichen des Hochbaus.Wir übernehmen für Sie die Leistungsphasen 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation) und 9 (Objektbetreuung) der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Gemäß Artikel 49 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) sind bei der Errichtung,Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen der Bauherr und,im Rahmen ihres Wirkungskreises, die anderen am Bau Beteiligten dafürverantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden.