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Arbeitssicherheit

Ingenieurbüro Dersein

Der Arbeitsschutz dient dem

Schutz der Sicherheit und

Gesundheit von Beschäftigten.

Arbeitsschutz - Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Nach deutschem Recht ist jeder Unternehmer für den Arbeitsschutz in seinem Betrieb verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alle Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten. Ausgangspunkt zu den hierzu erforderlichen Maßnahmen ist immer die jeweilige Gefährdungsbeurteilung. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Dies insbesondere bei folgenden Aufgabenkomplexen: a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (”persönliche Schutzausrüstung”), d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (”Gefährdungsbeurteilung”)  
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