Arbeitssicherheit
Der Arbeitsschutz dient dem
Schutz der Sicherheit und
Gesundheit von Beschäftigten.
Arbeitsschutz - Rolle und Aufgabe der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach deutschem Recht ist jeder Unternehmer für den Arbeitsschutz in
seinem Betrieb verantwortlich. Unter Arbeitsschutz versteht man alle
Maßnahmen, die erforderlich sind, um das Leben und die Gesundheit der
Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen, ihre Arbeitskraft zu erhalten und
die Arbeitsbedingungen menschengerecht zu gestalten.
Ausgangspunkt zu den hierzu erforderlichen Maßnahmen ist immer die
jeweilige Gefährdungsbeurteilung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt
bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der
Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu
unterstützen.
Dies insbesondere bei folgenden Aufgabenkomplexen:
a) der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von
sozialen und sanitären Einrichtungen,
b) der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von
Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,
c) der Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln (”persönliche
Schutzausrüstung”),
d) der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der
Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie,
e) der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (”Gefährdungsbeurteilung”)
© Ingenieurbüro Dersein 2021
Am Ziegelstadel 20
85570 Markt Schwaben
Unser Büro unterstützt Sie bei diesen Aufgaben mit einer langjährigen Expertise als Fachkraft
für Arbeitssicherheit durch eine fachgerechte Beratung.